Verpflichtungen bei der Einstellung eines Zimmermädchens im Jahr 2025
Hausarbeit bezieht sich auf Tätigkeiten, die von Menschen ausgeführt werden, um die Bedürfnisse eines Haushalts zu erfüllen, wie z. B. Kinderbetreuung, Pflege von Kranken und älteren Menschen, Kochen von Mahlzeiten, Waschen und Aufräumen von Kleidung, Reinigung des Hauses, Pflege von Haustieren, Gartenarbeit und Nähen. Alle Hausangestellten haben Anspruch auf sozialen Schutz, unabhängig davon, ob sie Vollzeit oder nur wenige Stunden pro Woche arbeiten. Um dieses Recht zu gewährleisten, müssen Arbeitgeber mehrere gesetzliche Verpflichtungen erfüllen.
1. Arbeitsvertrag und Mitteilung an die Sozialversicherung
Es ist wichtig, dass der Arbeitsvertrag detaillierte Informationen enthält, wie z. B. die Identifizierung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers, die Dauer des Dienstes, die zu erfüllenden Aufgaben, den Arbeitsort, die Höhe der Vergütung und die Regeln für Freizeit und Urlaub. Das Gehalt kann stunden-, tage-, wochen- oder monatsweise vereinbart werden. Der Arbeitgeber muss die Sozialversicherung bis zu 15 Tage vor Beginn der Dienstleistung offiziell über die Aufnahme des Hausangestellten informieren. Diese Mitteilung kann persönlich, per E-Mail oder über Social Security Direct erfolgen. Die Nichteinhaltung der Mitteilungs- oder Beitragspflichten kann empfindliche Strafen nach sich ziehen, bis hin zu Geldstrafen und Freiheitsstrafen.
2. Sozialversicherungsbeiträge
Die Beiträge werden auf Basis der vereinbarten Vergütung berechnet. Der Arbeitgeber kann zwischen zwei Regelungen wählen:
- Konventionelles System: Berechnet auf der Grundlage des Index der sozialen Unterstützung (509,26 Euro im Jahr 2024). Dieser Wert wird im Jahr 2025 auf 522,50 Euro angepasst, was einem Satz von 28,3 % entspricht. Für ein monatliches Gehalt von 870 € im Jahr 2025:
- Zu zahlender Gesamtbetrag: 246,81 Euro
- Grundstücke:
- Arbeitgeber: 18,9 % = 164,43 €
- Arbeitnehmer: 9,4 % = 82,39 Euro
- Tatsächliches Vergütungssystem: Die Beiträge werden auf der Grundlage des tatsächlich gezahlten Betrags berechnet, wobei ein Satz von 33,3 % erreicht wird. Bei einer monatlichen Vergütung von 870 Euro:
- Zu zahlender Gesamtbetrag: 289,71 Euro
- Grundstücke:
- Arbeitgeber: 22,3 % = 193,81 Euro
- Arbeitnehmer: 11 % = 96,90 Euro
Unabhängig von der gewählten Regelung muss der Arbeitgeber die Zahlungen zwischen dem 10. und dem 20. des Folgemonats leisten und jährlich auf dem Finanzportal die Erklärung nach Muster 10 einreichen, in der die an den Arbeitnehmer gezahlten Beträge und die abgegebenen Beiträge aufgeführt sind.
3. Arbeitsunfallversicherung
Der Abschluss einer Arbeitsunfallversicherung ist obligatorisch, um den Arbeitnehmer bei der Erbringung von Dienstleistungen oder auf dem Weg von zu Hause zur Arbeit vor Verletzungen zu schützen. Diese Versicherung deckt die Krankheitskosten, den Transport und die Invaliditätsentschädigung ab.
4. Rechte von Hausangestellten
Hausangestellte haben das Recht auf:
- Urlaub: 22 Arbeitstage pro Jahr, proportional zur Betriebszugehörigkeit. Im Jahr der Aufnahme hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 2 Arbeitstage für jeden Arbeitsmonat, maximal jedoch 20 Tage.
- Urlaub: Sie haben das Recht, sich an obligatorischen Feiertagen auszuruhen. Wenn sie an einem Feiertag arbeiten, müssen sie eine Entschädigung oder einen Ruhetag erhalten.
5. Beendigung des Vertrages
Die Verträge können aufgrund von Änderungen im Familienleben des Arbeitgebers auslaufen und erfordern je nach Vertragsdauer eine Vorankündigung von 7 bis 30 Tagen im Voraus.
Schlussfolgerung
Die Verwaltung von Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Hausarbeit kann komplex und belastend sein. Angesichts dieser Herausforderungen wird die Beauftragung eines professionellen Reinigungsunternehmens wie Prime Clean zu einer praktischen und effizienten Lösung. Prime Clean stellt nicht nur die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen sicher, sondern stellt auch sicher, dass Hausangestellte den sozialen Schutz erhalten, den sie verdienen, so dass sich die Arbeitgeber auf andere Prioritäten konzentrieren können, ohne sich um die damit verbundene Bürokratie kümmern zu müssen.